HARTING hat Klage gegen Erni Electronics eingereicht
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Nach der Ankündigung der im internationalen Markt mit sehr großem Interesse aufgenommenen Produktfamilie har-flex® hatte der Wettbewerber Klage erhoben mit der Behauptung, es bestehe aufgrund des optischen Produktdesigns eine Verwechslungsgefahr mit dem eigenen Produkt. Nach ausführlicher Diskussion dieses Sachverhalts und deutlichen Hinweisen des Landgerichts Köln hat der Wettbewerber die Klage noch in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.
Nach Auffassung von HARTING hat Erni, entgegen anderslautender Darstellung, die Klage offenkundig wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurück genommen.
Da sich der Wettbewerber nach wie vor die Geltendmachung angeblicher Rechte in Bezug auf har-flex® Produkte vorbehält, hat HARTING nunmehr selbst Klage gegen Erni eingereicht. „Wir sind davon überzeugt, dass das Landgericht Köln unsere Auffassung auch endgültig bestätigen wird“, so Dr. Alexander Rost, Geschäftsführer in der HARTING Technologiegruppe. „Mit unserer Produktfamilie har-flex® eröffnen wir auch in diesem Segment den in ausnahmslos allen Bereichen der Industrie dringend benötigten Wettbewerb.“
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